Einladung zum Informationsabend „Vom Sorgerecht zur Betreuung" Nov.19.2025

Volljährig – Was nun?

Wenn ein Kind 18 Jahre alt wird, gilt es als volljährig und ist somit rechtlich eigenständig. Das betrifft auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Für Eltern hat dies weitreichende Folgen:

  • Unterschriftsberechtigung: Eltern können nicht mehr automatisch für ihr Kind unterschreiben.
  • Schweigepflicht: Ärzte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kindes keine Auskünfte mehr erteilen.
  • Datenschutz: Viele Angelegenheiten, z. B. mit der Pflegekasse, lassen sich nicht mehr ohne entsprechende Vollmachten telefonisch regeln.

Damit Eltern weiterhin ihr Kind unterstützen können, sind rechtzeitig Regelungen erforderlich. In unserem Vortrag „Vom Sorgerecht zur gesetzlichen Betreuung beziehungsweise Bevollmächtigung“ zeigen wir, welche Schritte bereits ab dem 17. Lebensjahr zu unternehmen sind und geben praktische Tipps zum weiteren Vorgehen.


Lassen Sie sich rechtzeitig informieren, und warten Sie nicht bis zur Volljährigkeit!

📍 Herrenberg
Mittwoch, der 19.11.2025 ab 19:00 Uhr

Friedrich-Fröbel-Schule Herrenberg

Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum ( SBBZ)

mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung  

Friedrich-Fröbel-Strasse 4 in 71083 Herrenberg 

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich


Weitere Informationen:

Betreuungsverein im Landkreis Böblingen FISH e.V.

Ansprechpartner: Robert Keller

📧 kontakt@gutbetreut.info

📞 07152 30799-13


von Robert Keller 22. September 2025
Der Betreuungsverein lädt Sie herzlich zu einem kostenfreien Vortrag ein, in dem Ihnen praktische Wege und Lösungen für ihre Angehörigen oder sich selbst aufgezeigt, werden:
von Robert Keller 22. September 2025
Volljährig – Was nun?
von Robert Keller 22. September 2025
Volljährig – Was nun?
von Robert Keller 22. September 2025
Der Betreuungsverein lädt Sie herzlich zu einem kostenfreien Vortrag ein, in dem Ihnen praktische Wege und Lösungen für ihre Angehörigen oder sich selbst aufgezeigt, werden: