Einladung zum Informationsabend „Vom Sorgerecht zur Betreuung“ Sindelfingen 16.10.2025
Volljährig – Was nun?
Wenn ein Kind 18 Jahre alt wird, gilt es als volljährig und ist somit rechtlich eigenständig. Das betrifft auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen.
Für Eltern hat dies weitreichende Folgen:
- Unterschriftsberechtigung: Eltern können nicht mehr automatisch für ihr Kind unterschreiben.
- Schweigepflicht: Ärzte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kindes keine Auskünfte mehr erteilen.
- Datenschutz: Viele Angelegenheiten, z. B. mit der Pflegekasse, lassen sich nicht mehr ohne entsprechende Vollmachten telefonisch regeln.
Damit Eltern weiterhin ihr Kind unterstützen können, sind rechtzeitig Regelungen erforderlich. In unserem Vortrag „Vom Sorgerecht zur gesetzlichen Betreuung beziehungsweise Bevollmächtigung“ zeigen wir, welche Schritte bereits ab dem 17. Lebensjahr zu unternehmen sind und geben praktische Tipps zum weiteren Vorgehen.
Lassen Sie sich rechtzeitig informieren, und warten Sie nicht bis zur Volljährigkeit!
📍
Sindelfingen
Donnertag, 16.10.2025 um 18:00 Uhr
Winterhaldenschule
Sommerhofenstraße 105
71067 Sindelfingen
Eine
Anmeldung ist nicht erforderlich, hilft uns aber bei der besseren Planung.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und einen spannenden Austausch!
Weitere Informationen:
Betreuungsverein im Landkreis Böblingen FISH e.V.
Mollenbachstraße 33–35
71229 Leonberg
Ansprechpartner:
Robert Keller
📧 kontakt@gutbetreut.info
📞 07152 30799-13