Einladung zum Informationsabend „Vom Sorgerecht zur Betreuung“ 05.02.2026 Böblingen

Volljährig – Was nun?

Wenn ein Kind 18 Jahre alt wird, gilt es als volljährig und ist somit rechtlich eigenständig. Das betrifft auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen.

Für Eltern hat dies weitreichende Folgen:

  • Unterschriftsberechtigung: Eltern können nicht mehr automatisch für ihr Kind unterschreiben.
  • Schweigepflicht: Ärzte dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kindes keine Auskünfte mehr erteilen.
  • Datenschutz: Viele Angelegenheiten, z. B. mit der Pflegekasse, lassen sich nicht mehr ohne entsprechende Vollmachten telefonisch regeln.

Damit Eltern weiterhin ihr Kind unterstützen können, sind rechtzeitig Regelungen erforderlich. In unserem Vortrag „Vom Sorgerecht zur gesetzlichen Betreuung beziehungsweise Bevollmächtigung“ zeigen wir, welche Schritte bereits ab dem 17. Lebensjahr zu unternehmen sind und geben praktische Tipps zum weiteren Vorgehen.


Lassen Sie sich rechtzeitig informieren, und warten Sie nicht bis zur Volljährigkeit!


📍 Böblingen
Donnertag, 05.02.2026 um 19:00 Uhr 
Schulsozialarbeit Käthe-Kollwitz-Schule

Maienplatz 12, 71032 Böblingen

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Tel: 07031 – 416 069 41

E-mail: schulsozialarbeit@kks-bb.de

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Robert Keller

Sozialwirt & Fachwirt

für Alten- und Krankenpflege

Tel.: 07152 30799-13   

               

FISH Leonberg e.V.

Betreuungsverein im

    Landkreis Böblingen   

   Mollenbachstr. 33-35 

    71229 Leonberg   


Über eine Rückmeldung, ob Sie kommen können, würden wir uns freuen!


Noch Fragen? Rufen Sie uns an:


FISH Leonberg e.V.: Tel.: 07152 30799-0

oder

schreiben Sie ein Mail: Kontakt@fish-ev.de


Die Angebote des Betreuungsvereins sind für Sie kostenfrei!



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